Videoüberwachung

Videoüberwachung

Zum Schutz der Mitglieder und des Personals wird eine Videoüberwachung wie folgt betrieben:

 Die Videoüberwachung ist notwendig und dient dem Zweck des Schutzes von Personen und Sachen.

Von der Videoüberwachung sind folgende Studiobereiche umfasst:

  • Eingangsbereich Studio

Die Bilddaten werden verschlüsselt auf einem lokalen Datenträger gespeichert und sind nach dem Stand der Technik gegen unberechtigte Zugriffe geschützt.

Der Zugriff auf die gespeicherten Bilddaten erfolgt ausschließlich zur Nachverfolgung von strafrechtlich relevanten Taten und/oder der Geltendmachung von berechtigten Schadenersatzansprüchen.

Eine Weitergabe erfolgt nur zu berechtigten Zwecken an

  • das zuständige Gericht zur Beweissicherung in Strafrechts- und Zivilrechtssachen
  • die Sicherheitsbehörden zu sicherheitspolizeilichen Zwecken;
  • Mitarbeiter, Zeugen, Opfer (im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung)
  • Versicherungen (ausschließlich) zur Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Rechtsanwälte, Behörden und sonstige Stellen zum Zweck der Rechtsdurchsetzung;

Speicherdauer: Soweit kein Zugriff erfolgt, werden die Bilddaten nach Ablauf der gesetzlichen Frist automatisch gelöscht.